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   LSG Bayern, 07.01.2010 - L 2 KN 22/06 P   

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https://dejure.org/2010,15762
LSG Bayern, 07.01.2010 - L 2 KN 22/06 P (https://dejure.org/2010,15762)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.01.2010 - L 2 KN 22/06 P (https://dejure.org/2010,15762)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - L 2 KN 22/06 P (https://dejure.org/2010,15762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Aufspaltung bei Kostenprivilegierung eines Verfahrensbeteiligten - keine Geltung des Grundsatzes der reformatio in peius

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Beendung von miteinander verbundenen Streitsachen durch entsprechende Erklärungen der Prozessbevollbemächtigten in der mündlichen Verhandlung; Zugehörigkeit eines Schwiegersohns zum privilegierten Personenkreis der Sonderrechtsnachfolger für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Änderung der Kostenentscheidung des Sozialgerichts im Berufungsverfahren; Aufspaltung bei Kostenprivilegierung nur eines Verfahrensbeteiligten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.07.2007 - B 12 P 4/06 R

    Zuständigkeit - Durchführung - Pflegeversicherung bei Deutscher

    Auszug aus LSG Bayern, 07.01.2010 - L 2 KN 22/06
    Die Beklagte, die Knappschaft, ist im Wege der Funktionsnachfolge zuständige Versicherungsträgerin gem. § 71 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See i.d.F. vom 30.10.2009 und Beklagte im Berufungsverfahren (BSG, Urteil vom 18.07.2007 - B 12 P 4/06 R Rdnr.12).
  • LSG Bayern, 19.06.2012 - L 2 P 8/12

    Statthaftigkeit, Restitutionsklage, Wiederaufnahmegrund, Nichtigkeitsgrund

    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2009 änderte das Bayer. Landessozialgericht nur die Kostenregelung ab, wies im Übrigen aber die Berufungen der Kläger zurück (Az.: L 2 KN 22/06 P).

    das Berufungsverfahren L 2 KN 22/06 P wieder aufzunehmen und die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 27. Juli 2006 zu verurteilen, die verbundenen Streitsachen S 32 KN 133/03 P und S 32 KN 135/03 P fortzusetzen und die Beklagte unter Aufhebung bzw. Abänderung der angefochtenen Bescheide zu verurteilen, die Differenz zwischen Pflegegeld nach Stufe II und Stufe III in Höhe von 255, 00 EUR pro Monat für die Monate Juli und August 2002, insgesamt 510, 00 EUR, sowie einen Zuschuss für Umzugs- und Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen in Höhe von 4.800,00 EUR an sie zu zahlen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 2 KN 21/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 2 KN 20/06, L 2 KN 21, 22 und 23/06 ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen, wobei in dem ein parallel gelagertes Anordnungsverfahren der Beteiligten betreffendem Verfahren L 2 KN 22/06 am 23. August 2006 ein Erörterungstermin stattgefunden hat (in dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus prozessualen Gründen für erledigt erklärt worden ist).

    Hinsichtlich eines Teilbetrages von 5.891,59 EUR steht die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung eines Zuschusses ohnehin außer Streit, wie der Bewilligungsbescheid vom 22. November 2004 deutlich macht und wie dies auch - von geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der Höhe des Betrages - die Erklärungen der Vertreterin der Beklagten im Erörterungstermin am 23. August 2006 im Verfahren L 2 KN 22/06 verdeutlicht haben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - L 17 U 287/16

    Vollstreckung von Beitragsforderungen; Vollstreckungsrechtsschutz; Einwendungen

    Das Rechtsmittelgericht überprüft die Kostenentscheidung der 1. Instanz von Amts wegen, es kann sie auch zum Nachteil des Rechtsmittelführers abändern (Bayer. LSG, Beschluss vom 07.01.2010, L 2 KN 22/06 P; OLG Jena, Urteil vom 27.03.2002, 4 U 663/01).
  • SG Dortmund, 04.03.2016 - S 41 SO 3/15
    In der Folge ist in einem Fall wie hier eine aufgespaltene Kostenentscheidung zu treffen, eine einheitliche Kostenentscheidung entweder nach den §§ 183, 193 SGG oder nach § 197a SGG ist nicht geboten (vgl. BSG, Beschluss vom 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B, juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 11.01.2006 - L 1 KR 5/04, juris; Bayeri-sches LSG, Beschluss vom 07.01.2010 - L 2 KN 22/06 P, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2011 - L 4 KR 418/11
    Dies gilt auch im kostenpflichtigen Verfahren nach § 197 a SGG (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Januar 2010, L 2 KN 22/06 P).
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